Hierbei ist es mir ein besonderes Anliegen, Gutachten nach dem neuesten Forschungsstand und mit einem hohen Qualitätsstandard zu erstellen. Auch aus diesem Grund nehme ich regelmäßig an Fortbildungen, Intervision und Supervision teil.
Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über meine Arbeitsprozesse: Nach Auftragsannahme sichte ich zunächst die mir zugesandten Akten, woraufhin ich einen detaillierten Untersuchungsplan erstelle.
Dann werde ich zwecks Terminvereinbarung schriftlich Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten/Zeugen aufnehmen.
Im Anschluss daran beginnt die Explorationsphase, in der ich meine Arbeitshypothesen überprüfe und gegebenenfalls testdiagnostisch untermauere. Nach erfolgter Datenerhebung und -auswertung fasse ich meine Einschätzungen in einem schriftlichen Gutachten zusammen.
Ich bemühe mich stets, vor allem in Haftsachen, die Gutachten innerhalb von wenigen Wochen abzufassen. Je nach Auftragslage und terminlicher Verfügbarkeit der Zeugen oder Verfahrensbeteiligten kann sich die Anfertigung verzögern, worüber ich den Auftraggeber umgehend in Kenntnis setze.
Bei Bedarf stehe ich während des gesamten Begutachtungsprozesses für Rückfragen zur Verfügung.
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